Schritt 1 von 8
Erbengemeinschaft mit Liegenschaft: gemeinsam zu einer Entscheidung
Bei Erbengemeinschaften koordinieren wir die Entscheidungsprozesse rund um eine gemeinsam geerbte Liegenschaft: Wir schaffen eine gemeinsame Faktenbasis, zeigen die Optionen mit ihren Folgen auf und moderieren die Entscheidungsfindung.
Stand: 12.10.2026
Für wen das gedacht ist
- Für Erbinnen und Erben, die gemeinsam eine Liegenschaft geerbt haben und nicht wissen, wie es weitergehen soll. Auch für einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft, die einen sachlichen Anstoss für das Gespräch mit den anderen suchen.
Typische Ausgangslage
- Ein Haus, ein Mehrfamilienhaus oder ein Grundstück gehört mehreren Personen gemeinsam.
- Die Beteiligten haben unterschiedliche Vorstellungen: behalten, vermieten, neu bauen oder verkaufen.
- Niemand hat den Überblick über Zustand, Unterhaltsbedarf und Wert der Liegenschaft.
- Entscheide werden verschoben, weil das Thema belastet und Fakten fehlen.
So gehen wir vor
- 01
Erstes Gespräch
Wir hören zu: Wer ist beteiligt, was ist die Ausgangslage, was wünschen sich die Einzelnen?
- 02
Bestandsaufnahme
Wir tragen die vorhandenen Unterlagen zusammen und halten Zustand, Nutzung, Erträge und Kosten der Liegenschaft nachvollziehbar fest.
- 03
Optionen aufzeigen
Wir stellen die realistischen Wege nebeneinander, zum Beispiel behalten, vermieten, umbauen, neu bauen oder verkaufen, jeweils mit Vor- und Nachteilen und einer wirtschaftlichen Einordnung.
- 04
Moderation
Wir führen die Gespräche mit allen Beteiligten, machen Interessen sichtbar und arbeiten auf eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage hin.
- 05
Nächste Schritte festlegen
Sobald eine Richtung steht, halten wir fest, wer was bis wann erledigt. Auf Wunsch schliessen wir Planung, Bau oder Verkauf direkt an.
Das erreichen Sie
- Eine strukturierte Bestandsaufnahme der Liegenschaft
- Einen Vergleich der Optionen mit wirtschaftlicher Einordnung
- Eine schriftliche Zusammenfassung der Gespräche und der Entscheidungsgrundlage
- Einen Fahrplan mit den nächsten Schritten und Zuständigkeiten
Was wir nicht tun
- Wir koordinieren und moderieren. Rechtliche und steuerliche Fragen, etwa zur Erbteilung, zum Erbvertrag oder zu Steuerfolgen, gehören zu Anwaltschaft, Notariat und Steuerberatung. Diese ersetzen wir nicht.
Häufige Fragen
Fragen zu diesem Schritt.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, bilden sie bis zur Teilung des Nachlasses eine Erbengemeinschaft. Die geerbte Liegenschaft gehört ihnen dann gemeinsam. Wichtige Entscheide müssen in der Regel gemeinsam getroffen werden.
Warum ist es mit einer Liegenschaft oft so schwierig?
Die Beteiligten haben meist verschiedene Interessen, finanzielle Möglichkeiten und persönliche Bindungen zur Liegenschaft. Dazu kommen laufende Kosten wie Unterhalt, Versicherung und Zinsen, die jemand tragen muss. Fehlen verlässliche Fakten, wird jede Diskussion zäh.
Müssen sich alle einig sein?
Bei wesentlichen Entscheiden braucht es in der Regel die Zustimmung aller Erbinnen und Erben. Ist keine Einigung in Sicht, klärt eine Anwaltsperson, welche rechtlichen Wege offenstehen. Wir sorgen dafür, dass die Gespräche auf einer sachlichen Grundlage stattfinden.
Ersetzen Sie Anwalt, Notariat oder Steuerberatung?
Nein. Wir erbringen keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Wir bereiten die baulichen und wirtschaftlichen Grundlagen vor und empfehlen, für rechtliche und steuerliche Fragen Fachpersonen beizuziehen.
Müssen alle Erben am Gespräch teilnehmen?
Ideal ist es, wenn alle dabei sind, damit sich niemand übergangen fühlt. Das erste Gespräch können Sie aber auch mit einem Teil der Gemeinschaft führen. Wir klären dann gemeinsam, wie die übrigen Beteiligten eingebunden werden.
Was soll ich zum ersten Gespräch mitbringen?
Hilfreich sind ein aktueller Grundbuchauszug, Versicherungsunterlagen, vorhandene Mietverträge, Pläne und Angaben zu bisherigen Unterhaltsarbeiten. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis: Wir klären im Gespräch, was sich beschaffen lässt.
Wie lange dauert der Prozess?
Das hängt von der Zahl der Beteiligten, vom Zustand der Liegenschaft und davon ab, wie rasch Entscheide fallen. Im ersten Gespräch schätzen wir den Aufwand gemeinsam mit Ihnen ein.
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Die Huber Baumanagement GmbH koordiniert Bauvorhaben und bereitet Entscheide vor. Für rechtliche und steuerliche Fragen empfehlen wir den Beizug von Anwaltschaft, Notariat oder Steuerberatung.

Sprechen wir über Ihre Liegenschaft.
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben. Wir hören zu, ordnen die Lage und zeigen mögliche nächste Schritte. Unverbindlich.
Beat Huber und Rick Huber
Oder direkt: rick.huber@huber-baumanagement.ch oder +41 79 128 72 43
Mehr zu unserer Arbeit sehen Sie im Referenzprojekt